Archiv für März 2014

Wenn Täter-Gutachter die Opfer begutachten

Anstatt mit dem zweiten Teil der Zusammenfassung fortzufahren habe ich beschlossen zunächst von einem weiteren Skandal zu berichten, der sich im Rahmen des Opferhilfe Gerichtsverfahrens ereignet hat.

Im Verlauf des Gerichtsverfahrens zur Feststellung der Schäden und Folgeschäden, die ich durch die langjährige sexuelle Gewalt in der Kindheit und Jugendzeit erlitten habe, wurde nämlich durch das Sozialversicherungsgericht Winterthur nach fast 4 Jahren endlich ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Dazu muss ich noch ausführen, dass wir (Anwalt und ich) dem Gericht vorgängig eine Liste mit geeigneten Gutachterinnen und Gutachtern mit Erfahrung im Umgang mit Opfern geliefert hatten, die jedoch vom Gericht alle ignoriert wurden. Auch die Bitte, möglichst durch eine Gutachterin begutachtet zu werden, da ich durch die durch Männer erlittene sexuelle Gewalt in der Kindheit und Jugendzeit allgemein Mühe habe, mich Männern gegenüber diesbezüglich zu öffnen, wurde vom Sozialversicherungsgericht Winterthur ignoriert.

Stattdessen hat das Sozialversicherungsgericht Winterthur dem deutschen forensischen Täter-Gutachter Dr. med. Steffen Lau diesen Auftrag erteilt, der in der Psychiatrischen Klinik Rheinau unter anderem ausgerechnet Sexualstraftäter begutachtet.

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