Datenschutz

Gestützt auf die europäische Menschenrechtskonvention (Art. 8), die Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft (Art. 13) sowie aufs schweizerische Datenschutzgesetz hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Trouble.ch hält diese Bestimmungen ein, schliesst jedoch Täter explizit davon aus, weil trouble.ch die Meinung vertritt, dass der Datenschutz nicht dem Täterschutz dienen darf. Der Datenschutz darf nicht dazu missbraucht werden, Täter zu schützen und die Opfer bei ihrer Verarbeitung zu behindern. Trouble.ch begrüsst daher auch das Vorhaben in der Schweiz, ein öffentliches Register für Sexualstraftäter in der Art von Megan’s Law einzuführen.

Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weiter gegeben. Weiter ist trouble.ch bemüht, alle Informationen (Artikel, Kommentare usw.) vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder vor Fälschung zu schützen.

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